Bundestagswahl 2017

Am 24. September 2017 fand in Deutschland die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Insgesamt konnten 61,5 Millionen Menschen an der Wahl teilnehmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,2 Prozent (2013: 71,5 Prozent).


Wahlergebnis

Die folgende Tabelle zeigt das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017.

CDU 26,8 %   (2013: 34,1 %)
SPD 20,5 %   (2013: 25,7 %)
AfD 12,6 %   (2013: 4,7 %)
FDP 10,7 %   (2013: 4,8 %)
DIE LINKE 9,2 %   (2013: 8,6 %)
GRÜNE 8,9 %   (2013: 8,4 %)
CSU 6,2 %   (2013: 7,4 %)
Sonstige 5,0 %   (2013: 6,2 %)

Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU

Bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages machte Olaf Scholz deutlich, dass die SPD in der neuen Bundesregierung vor allem den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken will. "Wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürger des Landes besser machen und dafür sorgen, dass es in unserem Land sozial gerechter zugeht", so Scholz.

Die SPD habe mit der CDU und CSU um den Koalitionsvertrag hart gerungen. Nun sei die "Zeit der Unsicherheit" vorbei.


Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Afghanistan-Untersuchungs­ausschuss setzt Zeugen­vernehmung fort (Do, 25 Apr 2024)
Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) kommt am Donnerstag, 25. April 2024, zu einer weiteren öffentlichen Sitzung zusammen. Die öffentliche Zeugenvernehmung beginnt um 12 Uhr. Befragt werden sollen Tanja Gönner, Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandsmitglied der GIZ und die Leiterin der Unterabteilung Asien im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Untersuchungsauftrag Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen sind. (19.04.2024)
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Sanktionen gegen das iranische Regime (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 80-minütiger Aussprache über über zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion mit den Titeln "Das iranische Terrorregime effektiv sanktionieren und so die iranische Revolutionsbewegung aktiv unterstützen" (20/5214) und "Ein Jahr Iran-Revolution – An Jina Mahsa Amini erinnern und den Freiheitskampf der Menschen im Iran aktiv unterstützen" (20/8407) ab. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses vor (20/5898, 20/10112). Erster Antrag der CDU/CSU In ihrem ersten Antrag (20/5214) fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, ein umfassendes Sanktionspaket gegen den Iran zu entwerfen und im Rahmen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. „Es muss Ziel europäischer Politik sein, dem iranischen Regime die Unterdrückung des eigenen Volkes so weit wie möglich zu erschweren“, schreiben die Abgeordneten. Davon sei die EU in der Sanktionspolitik noch weit entfernt. „Statt öffentlicher Empörung auf Twitter muss die Bundesregierung endlich eine entschlossene Vorreiterrolle innerhalb der EU einnehmen“, heißt es weiter. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darüber hinaus auf, sich für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Mitglieder der Revolutionsgarden und weiterer Sicherheitsdienste des Regimes sollten mit Einreisesperren und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt werden. Bei Personensanktionen gegen den Iran seien ähnliche Dimensionen zu erreichen wie sie Kanada und die USA mit ihren Sanktionen bereits auf den Weg gebracht hätten. Die EU-Sanktionen sollten nach Ansicht der Antragsteller auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt seien. Die Sanktionen sollten sich zudem auch auf „iranische Proxy-Organisationen in der Region, namentlich Hisbollah, Palästinensischer Islamischer Jihad, al-Baqir-Brigade, Fatemiyoun-Brigade, Kata'ib Hezbollah und die Houthis“ erstrecken, um Ausweichmöglichkeiten für den Sanktionsdruck auf den Iran zu schließen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf Handelssanktionen, auf die Erschwerung der Finanzierung der Revolutionsgarden und einen restriktiveren Umgang mit Technologietransfers sowie auf die Schließung des „,Islamischen Zentrums Hamburg' als Drehscheibe der Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland“. Zweiter Antrag der CDU/CSU In ihrem zweiten Antrag (20/8407) fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber dem Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, schreiben die Abgeordneten. „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen“, heißt es weiter. Auch in diesem Antrag wird die Regierung aufgefordert, sich in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem solle die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Irans noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. (vom/ahe/19.04.2024)
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