Mini-Job Beschäftigung bei der Gemeinde Lotte

Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt 450 EUR im Monat nicht überschreiten darf. Geringfügig Beschäftigte sind nach deutschem Recht in dieser Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Die Problematik diese Mini-Jobs ist daher, die fehlende Altersabsicherung der Beschäftigten und damit das Risiko der Altersarmut. Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass die Gemeinde Lotte als öffentlicher Arbeitgeber reguläre Beschäftigungsverhältnisse bevorzugen und Mini-Jobs nur in begründeten Ausnahmefällen abschließen sollte.

 

Die SPD-Fraktion stellt somit die Anfrage, wie viele Beschäftigungsverhältnisse die Gemeinde Lotte auf 450 EUR Basis abgeschlossen hat (Stand: 30.06.2017) und in welchen Fachbereichen diese bestehen. Darüber hinaus bittet die SPD-Fraktion um Angabe der Dauer der Beschäftigungsverhältnisse.

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Antrag 450 Euro Jobs.pdf
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