Gestaltungsvorgaben für das Baugebiet Schafwinkel

Die SPD-Ratsfraktion beantragt, der Rat der Gemeinde Lotte bzw. der zuständige Ausschuss möge Folgendes beschließen:

  1. Die Gemeindeverwaltung entwickelt mit externer Hilfe, z.B. über ein Wettbewerbsverfahren, einen gestalterischen Rahmenplan für das Baugebiet Schafwinkel.
  2. Die Eckpunkte des gestalterischen Rahmenplans werden entweder in den Bebauungsplan, in eine Gestaltungssatzung oder in die Kaufverträge für die Grundstücke aufgenommen.
  3. Die Gestaltungsvorgaben dürfen keine übermäßige finanzielle Belastung für die Bauherren darstellen.
  4. Die Gestaltungsvorgaben sollen auch als Grundlage für weitere Baugebiete dienen.

 


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2020 Antrag Schafwinkel-Gestaltung.pdf
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