Der Bereich Atterstraße ab Einmündung Mühlenbreede, Bergstraße ab Ortseingangsschild, Mühlengrund ab
Ortseingangsschild, Westerkappelner Straße ab Einmündung Halener Straße und Straße „Zum Attersee“ ab Ortseingangsschild soll als „Zone 30“ eingerichtet werden.